TSK Thermografie & Sachverständigenbüro
Frank Klingelhöfer

Herzlich Willkommen
bei Ihrem zertifizierten Thermografie- Dienstleister in der vorbeugenden und zustandsorientierten Instandhaltung

elektrischer und industrieller Anlagen

Rechtssicherheit bei thermografischen Untersuchungen elektrischer Anlagen

IR-Thermografie in elektrischen Anlagen gemäß VdS 2860 und DIN 54191

(nachfolgend „ET“ genannt) die rechtssichere und effektive Zustandsanalyse

Ihrer elektrischen Anlagen im laufenden Betrieb.

Was Sie als Betreiber (VEFK) wissen und beachten sollten?

  1. ET sollten Sie nur von VdS anerkannten Sachverständigen für Elektrothermografie ausführen lassen.
    Diese finden Sie in der Liste des VdS unter  https://vds.de/zertifikate/verzeichnis/V2861 und Sie erkennen sie an der Anerkennungsnummer, welche immer mit „ET“ beginnt (VdS anerkannte Sachverständige aus anderen elektrotechnischen Bereichen verfügen nicht über ausreichende Kenntnisse im Bereich der IR – Thermografie)
  2. Zur ausreichenden Rechtssicherheit benötigen Sie einen VdS Untersuchungsbericht gemäß „VdS 2860“ (Dieser darf nur von VdS Sachverständigen mit „ET“-Anerkennungsnummer erstellt werden! Alle weiteren Prüfberichte, Expertisen und Befundscheine entsprechen nicht den Anforderungen der CFPA-E, dem Verband der europäischen Feuerversicherer).
    Die Zyklen der Untersuchungen sollten unbedingt zwischen Ihnen und dem Sachverständigen vereinbart werden (i.d.R. jährlich, allerdings können auch andere Prüfzyklen zielführend sein).
  3. Folgende weitere erforderliche regelmäßige Überprüfungen gewerblich genutzter elektrischer Anlagen können die ET nach VdS 2860 nicht ersetzen:
    1. Überprüfungen nach DGUV-V3 für ortsfeste Anlagen
    (erforderliche Prüfungen der der deutschen gesetzlichen Unfallversicherer)
    2. VdS Prüfungen nach Feuerklausel SK3602 – Oftmals „TüV-Prüfung“ genannt-
    (Prüfungen, welche neben der ET ebenfalls häufig von Feuerversicherern verlangt werden).
  4. Der VdS und die CFPA-E empfehlen, die ET nicht zeitgleich mit den weiteren regelmäßig erforderlichen Überprüfungen gewerblich genutzter elektrischer Anlagen durchzuführen!
    Dies ist auch definitiv nicht ratsam, da ET im laufenden Betrieb – vorzugsweise unter Nennlast – durchgeführt werden sollte. Alle weiteren Prüfungen hingegen sollten vorzugsweise im abgeschalteten Zustand erfolgen.
    Isolationsmessungen z.B., welche ein fundamentaler Bestandteil der Untersuchungen nach DGUV V3 für ortsfeste Anlagen sind (aber auch stichprobenweise bei Überprüfungen nach Feuerklausel SK3602 erfolgen sollten) können nur spannungsfrei durchgeführt werden.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an uns!